Einzelfallförderung
Die Einzelfallförderung soll die Entwicklung des Kindes, des Jugendlichen und des jungen Erwachsenen unterstützen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Über die Förderung entscheidet der Vereinsvorstand.
Junge Menschen (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) mit erstem Wohnsitz in der Stadt Arnsberg können gefördert werden, wenn sie selbst oder ihre Eltern zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Bezug von:
- Arbeitslosengeld II nach SGB II,
- Sozialhilfe nach SGB XII,
- Wohngeld,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und an einer Maßnahme der folgenden Träger teilgenommen haben:
- anerkannte Träger der Jugendhilfe,
- Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts,
- Wohlfahrtsverbände,
- Kinder- und Jugendfreizeitstätten,
- Initiativen, Vereine und Schulen.
Das Antragsformular des Vereins zur Förderung der Jugendhilfe in Arnsberg e.V. muss, nach Beendigung der Maßnahme, vollständig ausgefüllt und vom Teilnehmer bzw. vom Personensorgeberechtigten und
dem Träger der Maßnahme unterschrieben, eingereicht werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Abschlagszahlungen werden nicht gewährt.
Der Förderbetrag wird auf das Bankkonto des Trägers überwiesen, der sich mit dem Antrag verpflichtet, den Teilnehmerbetrag der geförderten Person um den gesamten Zuschuss zu reduzieren.
Die Zuschussdauer beträgt derzeit maximal 14 Tage.
Die Zuschusshöhe bis zu 8,00 EUR/Tag und Teilnehmer für die ersten 6 Tage und 2,50 EUR/Tag und Teilnehmer ab dem 7. Tag
Einzelfallförderungen seit 1997